Fischen

Im Klöntalersee gilt das Freiangelrecht, d.h. jedermann kann auch ohne ein Patent zu lösen angeln gehen. Die einzigen Bedingungen sind: Maximal eine Angelrute, mit einem einfachen Haken ohne Widerhaken mit Zapfen oder Blei und einem natürlichen Köder (Wurm, Made etc.) oder Fliegenrute mit einem künstlichen Insekt (Federn). Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Die allgemein gültigen Fischereivorschriften (Schonmasse, Schonzeiten) müssen eingehalten werden.

Fischereipatente können bei der Glarner Abteilung Jagd und Fischerei und jeweils ab dem 14.04 im Hotel Rhodannenberg bezogen werden.

Weitere Informationen zum Freiangelrecht

Onlineformular zur Beantragung eines Patents